Die Vertretung Ihrer Rechte gegenüber Finanzbehörden, sei es in Betriebsprüfungen, Steuererhebungsverfahren (Stundung, Niederschlagung, Haftungsinanspruchnahme), steuerlichen Einspruchsverfahren oder bei Verfahren vor den Finanzgerichten gehört daher zu den wesentlichen Aufgaben eines steuerlichen Beraters. Im Zusammenspiel mit unseren Rechtsanwälten können wir Ihnen eine umfassende Betreuung, bis hin zur Vertretung in Steuerstrafverfahren bieten.