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Jahresabschluss

Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Für jedes Unternehmen stellt die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle und des daraus zu erstellenden Jahresabschlusses den wesentlichen Bestandteil der Rechnungslegung dar.

Die Rechnungslegung wiederum ist Grundlage der abzuführenden betrieblichen Steuern, aber auch Basis für Gewinnansprüche der Gesellschafter. Klingt einfach, bietet jedoch vielfältige Fallstricke, aber auch Gestaltungsspielraum. Die Abweichungen von Handels- und Steuerbilanz – durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz noch verstärkt – stellen erhöhte Anforderungen an den steuerlichen Berater. Neben der auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Darstellung des wirtschaftlichen Erfolges ist es notwendig, je nach weiteren Adressaten – seien es Gesellschafter, Banken, Finanzdienstleister, die Finanzverwaltung oder Investoren – eine optimierte Aufbereitung des Zahlenwerkes zur Verfügung zu haben. An diesem Anspruch richtet sich auch unser Dienstleistungsangebot aus.

Jahresabschlussprüfung

Bei der Jahresabschlussprüfung erwarten Sie als Unternehmer einen schnellen, reibungslosen Prüfungsablauf und Effizienz, die Kosten spart. Dies gilt sowohl für freiwillige wie für gesetzliche Jahresabschlussprüfung. Wir nehmen im Rahmen unserer Erstprüfung eine Risikoeinschätzung Ihrer Unternehmensbereiche vor und bauen darauf die Prüfung vor Ort auf. Als Ergebnis der Prüfung erhalten Sie den berufsüblichen Prüfungsbericht. In vielen Fällen können wir Ihnen außerdem aufgrund unserer Erfahrungen konkrete Optimierungsvorschläge für die Organisation und die Abläufe in Ihrem Unternehmen geben.

Wo können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir beraten Sie gerne in den folgenden Gebieten:

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Steuern

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Recht

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Insolvenz

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Notariat