Insolvenzverfahren unterliegen teilweise von dem üblichen Besteuerungsverfahren abweichenden steuerlichen Regeln. Auch die handelsrechtliche Buchführung und Bilanzierung unterliegt einem neuen Regime. Wir unterstützen Insolvenzverwalter bei der ihnen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 155InsO obliegenden handels- und steuerrechtlichen Pflichten.