Angesichts der zunehmenden Internationalisierung privater und wirtschaftlicher Aktivitäten stellt sich für viele Steuerpflichtige die Frage, welche steuerlichen und rechtlichen Folgen grenzüberschreitende Aktivitäten nach sich ziehen und wie diese Aktivitäten vor dem Hintergrund steuerlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen ausgestaltet werden sollen. Im Rahmen der Internationalen Steuergestaltung beraten wir in allen grenzüberschreitenden Fragestellungen – sowohl „in-bound“, d.h. bei Tätigkeiten aus dem Ausland in das Inland, als auch „out-bound“, d.h. bei Tätigkeiten aus dem Inland in das Ausland. Unsere Beratung berücksichtigt dabei das nationale Steuerrecht im jeweiligen Ausland sowie das Zusammenspiel länderübergreifender Entlastungsmaßnahmen. Dabei können wir bei Bedarf in vielen Staaten auf ein Netzwerk erfahrener Korrespondenzanwälte und Steuerberater zurückgreifen.