Die Lebensgemeinschaften, ob eheliche oder nichteheliche, bilden den Mittelpunkt des menschlichen Zusammenlebens. Sie werfen zahlreiche Rechtsfragen auf, insbesondere wenn aus ihnen Kinder hervorgehen.
Auf diese und weitere Fragen bietet das Gesetz Antworten. Es lässt individuelle Regelungen zu, je nach Wunsch und Lebenslage der Betroffenen. Der Notar kennt den rechtlichen Rahmen und kann für den Einzelfall passende Vereinbarungen und Gestaltungen empfehlen. Der Notar ist unparteiisch. Er hat für ausgewogene, nicht einseitig bevorteilende oder benachteiligende Regelungen zu sorgen. Wir stehen Ihnen gerne vertrauensvoll als Spezialisten für Ihre Fragen und Regelungen zur Seite.