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Familie

Ehe, Partnerschaft & Familie

Die Lebensgemeinschaften, ob eheliche oder nichteheliche, bilden den Mittelpunkt des menschlichen Zusammenlebens. Sie werfen zahlreiche Rechtsfragen auf, insbesondere wenn aus ihnen Kinder hervorgehen.

Um einige dieser Fragen zu nennen:

  • Macht es Sinn, vom gesetzlichen Güterstand der Zu- gewinngemeinschaft durch Ehevertrag abzuweichen?
  • Muss ich für die Pflege und/oder den Unterhalt des Lebenspartners oder der Eltern aufkommen?
  • Welche Rechte und Pflichten bestehen im Trennungsfall?
  • Wie wird das gemeinsame Vermögen bei Scheidung einer Ehe verteilt?
  • Wer hat das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder?
  • Wie vollzieht sich eine Adoption?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich im Falle des Todes des Lebenspartners?

Auf diese und weitere Fragen bietet das Gesetz Antworten. Es lässt individuelle Regelungen zu, je nach Wunsch und Lebenslage der Betroffenen. Der Notar kennt den rechtlichen Rahmen und kann für den Einzelfall passende Vereinbarungen und Gestaltungen empfehlen. Der Notar ist unparteiisch. Er hat für ausgewogene, nicht einseitig bevorteilende oder benachteiligende Regelungen zu sorgen. Wir stehen Ihnen gerne vertrauensvoll als Spezialisten für Ihre Fragen und Regelungen zur Seite.

Wo können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir beraten Sie gerne in den folgenden Gebieten:

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Steuern

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Recht

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Insolvenz

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Notariat