Die Überleitung eines Unternehmens in die nächste Generation ist ein besonders wichtiger Teil der unternehmerischen Gestaltungsaufgaben. Der Übergang der Unternehmensleitung auf einen anderen ist gerade bei mittelständischen Unternehmen durch die enge Verbundenheit des „Chefs“ mit Lieferanten, Kunden und der Belegschaft ein großes Risiko für den Fortbestand des Unternehmens. Zugleich liegt hierin auch eine große Chance für die Erneuerung. Wir begleiten derartige Übertragungsprozesse rechtlich, steuerrechtlich und auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten, bis hin zur Suche nach geeigneten Unternehmensnachfolgern oder -erwerbern, wenn solche nicht in der Familie des Unternehmers oder im Unternehmen selbst vorhanden sind.