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Unternehmenskauf (M&A)

Bei Unternehmenskäufen und -verkäufen beraten wir die Verkäufer – oder Käuferseite von Beginn an und umfassend in allen Transaktionsstadien.

Beginnend mit der Ausarbeitung einer Transaktionsstruktur, begleiten wir die Mandanten auch bei der Erarbeitung von Absichts- (LOI) und Geheimhaltungserklärungen, den Due-Dilligence Prozessen und bei abschließenden Vertragsgestaltungen und Vertragsverhandlungen. Wegen der besonderen Geheimhaltungsnotwendigkeiten bieten wir an, die Due Dilligence Prüfungen in unseren Kanzleiräumen oder in virtuellen Dateiräumen stattfinden zu lassen. Die gesamte Konzeption und Abwicklung erfolgt immer in Abstimmung mit den transaktionsbegleitenden Steuerberatern aus unserem Haus. So werden Reibungsverluste vermieden und unsere Mandanten umfassend beraten und vertreten.

Wo können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir beraten Sie gerne in den folgenden Gebieten:

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Steuern

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Recht

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Insolvenz

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Notariat