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Steuerstrafrecht

Strategische Beratung und Verteidigung

Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der Ankauf von Datenträgern und der politische Streit um das geplante, jedoch gescheitert Steuerabkommen mit der Schweiz sind nicht mehr als das sichtbare Zeichen dafür. Parallel zu den verstärkten Bemühungen der Ermittlungsbehörden “Steuersünder” ausfindig zu machen, haben der Gesetzgeber und die Rechtsprechung gleichermaßen den normativen Druck auf “Steuersünder” erheblich erhöht. Zeiten in denen die Steuerhinterziehung gleichsam als “Kavaliersdelikt” betrachtet wurde, sind vorüber. Die Steuerhinterziehung wird zunehmend als eine Kriminalstraftat ernst genommen. Ein leicht zu beschreitender Ausweg aus der Strafbarkeit war in der Vergangenheit die “Selbstanzeige“. Hier haben der Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und die Strafjustiz, quasi “Hand in Hand”, die Voraussetzungen der Strafbefreiung durch Selbstanzeige deutlich verschärft. Prominente Fälle der jüngsten Vergangenheit dokumentieren dies eindrucksvoll. Eine qualifizierte Beratung hat daher an Bedeutung gewonnen. Im Steuerstrafrecht reichen unsere Tätigkeiten von der Selbstanzeigeberatung über die Vertretung im Ermittlungsverfahren der Finanzämter, Hauptzollämter und Wirtschaftsstaatsanwaltschaften bis zur Verteidigung vor deutschen Strafgerichten. Wir verteidigen und betreuen Beschuldigte zugleich im parallel stattfindenden Besteuerungsverfahren (Betriebsprüfung, Steuerfahndungsprüfung).
Wir geben Hilfestellungen in Durchsuchungssituationen oder zur Abwehr von Vermögensbeschlagnahmungen (Arrest).

Für Unternehmen und deren Mitarbeitern leisten wir strafrechtliche Beratung und Zeugenbeistand.

Wo können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir beraten Sie gerne in den folgenden Gebieten:

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Steuern

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Recht

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Insolvenz

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Notariat