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Erbrecht

Leider kann es auch unter Erben zu Streit kommen, z.B. wenn das Testament des Erblasser nicht die notwendige Klarheit aufweist oder gesetzliche Erben (z.B. Kinder) per letztwilliger Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Wir vertreten Sie sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (Pflichtteilsansprüche) oder bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Vermögensübergänge im privaten Bereich lassen sich problemlos gestalten. Durch frühzeitige Vermögensübertragungen (Schenkungen) und/oder begleitende letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) lassen sich Erbstreitigkeiten wie auch unnötige Steuerbelastungen durch den Erbfall vermeiden. Die Abfassung eines wohlüberlegten Testaments ist daher nicht nur für den Unternehmer, sondern für jedermann ein Muss. Durch den rechtlichen wie steuerrechtlichen Schwerpunkt unserer Sozietät können wir Ihnen Vermögensübertragungen maßgeschneidert konzipieren und Sie bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge umfassend beraten.

Wo können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir beraten Sie gerne in den folgenden Gebieten:

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Steuern

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Recht

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Insolvenz

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Notariat