Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Für jedes Unternehmen stellt die saubere Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle und daraus die Erstellung des Jahresabschlusses den wesentlichen Bestandteil der Rechnungslegung dar. Die Rechungslegung wiederum ist Grundlage der abzuführenden betrieblichen Steuern, aber auch Basis für Gewinnansprüche der Gesellschafter. Das klingt einfach, bietet jedoch vielfältige Fallstricke, aber auch Gestaltungsspielraum. Die Abweichungen von Handels- und Steuerbilanz – durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aus dem Jahre 2009 (BilMoG) noch verstärkt – stellen verstärkt Anforderungen an den steuerlichen Berater.

Neben der auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Darstellung des wirtschaftlichen Erfolges ist es notwendig, je nach weiteren Adressaten – seien es z.B. Finanzdienstleister, die Finanzverwaltung, Gesellschafter oder Investoren – eine optimierte Aufbereitung des Zahlenwerkes zur Verfügung zu haben. An diesem Anspruch richtet sich auch unser Dienstleistungsangebot aus.

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